Als Bauherr haben Sie in der Regel mit den folgenden vermessungstechnischen Dienstleistungen zu tun:
- Lageplan zum Bauantrag
Dies ist eine notwendige Unterlage für den Bauantrag.
- Gebäudeabsteckung
Eine Bauabsteckung ist für die Realisierung von Bauvorhaben in den meisten Fällen notwendig. Besonders, wenn das neu zu errichtende Bauwerk in Nähe oder auf der Grundstücksgrenze entstehen soll. Im Zusammenhang mit dem amtlichen Lageplan können von Beginn an Grenzprobleme vermieden werden. Basierend auf der Planung des Architekten wird, bezogen auf die Grundstücksgrenzen, das Gebäude abgesteckt. Hiermit wird sichergestellt, dass die Festsetzungen der Baugenehmigung hinsichtlich der Lage des Bauwerkes auf dem jeweiligen Grundstück eingehalten werden.
- Gebäudeeinmessung
Die Gebäudeeinmessung ist eine Aufgabe des Vermessungswesens. Zur Vervollständigung der Flurkarte wird der vorhandene Gebäudebestand aufgemessen. Aufgemessen werden die Ecken eines Gebäudes. Zur Kontrolle und Ergänzung der Messung werden zudem die Längen der Gebäudeseiten erfasst.
Quelle: www.wikipedia.de
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